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Erweiterte Fortbildungspflichten für Fachanwälte
Nach § 15 FAO müssen Fachanwälte eine Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich erfüllen. 10 Stunden pro Jahr müssen in Präsenz- oder Online-Seminaren mit Anwesenheitskontrolle nachgewiesen werden.
Die fünf zusätzlichen Stunden können auch im Selbststudium erbracht werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO n. F.). Die Arbeitsgemeinschaft bietet den Mitgliedern eine kostengünstige und unkomplizierte Erfüllung der Fortbildungspflichten:
- Fünf zusätzliche Fortbildungsstunden im Selbststudium
- ohne zusätzliche Kosten
- jederzeit und an jedem Ort nach Erscheinen der Mitgliederzeitschrift Arbeitsrechtliche Entscheidungen (AE)
- mit allen gängigen Computern und mobilen Endgeräten mit Standard-Internetbrowser und Internetzugang.