Online-Fortbildung

Erweiterte Fortbildungspflichten für Fachanwälte

Nach § 15 FAO müssen Fachanwälte eine Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich erfüllen. 10 Stunden pro Jahr müssen in Präsenz- oder Online-Seminaren mit Anwesenheitskontrolle nachgewiesen werden.

Die fünf zusätzlichen Stunden können auch im Selbststudium erbracht werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO n. F.). Die Arbeitsgemeinschaft bietet den Mitgliedern eine kostengünstige und unkomplizierte Erfüllung der Fortbildungspflichten:

  • Fünf zusätzliche Fortbildungsstunden im Selbststudium
  • ohne zusätzliche Kosten
  • jederzeit und an jedem Ort nach Erscheinen der Mitgliederzeitschrift Arbeitsrechtliche Entscheidungen (AE)
  • mit allen gängigen Computern und mobilen Endgeräten mit Standard-Internetbrowser und Internetzugang.

Die Mitgliederzeitschrift Arbeitsrechtliche Entscheidungen (AE) erscheint viermal im Jahr. Für jede Ausgabe werden aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen ausgewählt, mit deren Lektüre die Mitglieder jeweils mindestens eine Stunde ihrer Fortbildungsverpflichtung erfüllen können.

Den Teilnehmern werden je Fortbildungsstunde vier bis zehn zufällig ausgewählte Fragen mit jeweils vier Multiple-Choice-Antworten aus einem Fragenpool angeboten. Die Auswertung erfolgt elektronisch und anonym. Wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet sind, wird automatisch eine Fortbildungsbescheinigung erstellt, die ausgedruckt und zusammen mit der Bescheinigung über den Verlauf der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden kann. Da die Arbeitsgemeinschaft – außer über das Erfordernis einer Registrierung – nicht kontrollieren kann, ob die Fragen selbst beantwortet wurden, müssen die Teilnehmer vor dem Start der Prüfung und bei Einreichen der Nachweise versichern, dass sie die Fragen selbst beantwortet haben.

Das Fortbildungsangebot steht exklusiv nur Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung. Dieses Angebot ist von dem Mitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft umfasst.

Für den Zugang zur Frage-Plattform ist eine einmalige Registrierung mit der DAV-Mitgliedsnummer erforderlich, danach reicht der Login mit E-Mail-Adresse und Passwort.

Die Entscheidungstexte sind im Anhang des Rundbriefes der Arbeitsgemeinschaft als pdf-Dokument veröffentlicht und vor Bearbeitung der Fragen auf der von der Deutschen Anwaltakademie eingerichteten Plattform abrufbar, sobald man eingeloggt ist.

Die Plattform ist zu erreichen über den oben angezeigten Link „Zur Online-Fortbildung“ oder direkt unter www.faocampus.de/my/

Die Fragen können jeweils bis ein Jahr nach dem Einstellen auf der Plattform beantwortet werden – so können auch erst im Dezember alle noch offenen Stunden in einem Rutsch abgeleistet werden. Die Lernerfolgskontrolle kann beliebig oft wiederholt werden; die Fragen zu den Entscheidungen werden jedoch durch einen Zufallsgenerator aus einem Fragenpool ausgewählt.

Die Einführung der Online-Fortbildung erfolgte in enger Absprache mit den Rechtsanwaltskammern. Es sind seit Einführung der Online-Fortbildung keine Fälle bekannt geworden, bei denen der Nachweis durch die Rechtsanwaltskammern nicht anerkannt wurde.

Zu beachten ist, dass für die Anerkennung sowohl die unterzeichnete Fortbildungsbescheinigung als auch ein Ausdruck der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen sind (§ 15 FAO). 

Alle erforderlichen Dokumente stehen auf der Fortbildungsplattform unter der Rubrik „Meine Nachweise“ zum Ausdruck bereit.

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