Presseservice

Hier finden Sie die Pressemitteilungen, welche die AG Arbeitsrecht im DAV herausgibt, um das öffentliche Interesse auf Arbeitsrechtsanwälte und Arbeitsrechtsanwältinnen zu richten, die Mitglied in der AG Arbeitsrecht sind. So soll bei potentiellen Mandanten die Gedankenverbindung zwischen "Rechtsproblem" und "Mitglied der AG Arbeitsrecht" hergestellt werden.

2024

(DAV). Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden kann.

(DAV). Datenschutz muss auch vom Arbeitgeber ernst genommen werden. Die DSGVO sieht Pflichten, Auskunftsansprüche und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen vor. Aber nicht jeder Verstoß führt automatisch zu Schadensersatz.

(DAV). Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Bewerbern mit einer Behinderung besondere Sorgfalt walten lassen.

(DAV). Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Jahr 2023 steuer- und abgabenfrei gewähren können.

Influencer sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie nutzen soziale Netzwerke, um ihre Reichweite zu nutzen und Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

(DAV). Die Anforderungen an die Räumlichkeiten des Betriebsrats sind hoch. Die Betriebsratsarbeit ist von besonderer Bedeutung für die Rechte der Arbeitnehmer. Daher muss das Gremium in der Lage sein, seine Aufgaben vertraulich und ungestört wahrzunehmen.

(DAV). Der Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist hoch. Eine Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft wäre eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Daher muss eine Schwangerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages in der Regel nicht offengelegt werden. Gilt dies auch für befristete Arbeitsverträge?

Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Einige Cookies werden für technische Zwecke eingesetzt und sind daher von der Zustimmungsflicht ausgenommen. Andere nicht notwendige, optionale Cookies werden zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit eingesetzt, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen sowie zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes. Sämtliche optionale Cookies werden ausschließlich erst nach Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG gesetzt.
Durch Bestätigung des Buttons „Alle Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller optionalen Cookies zu. Alternativ können Sie Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen, bevor Sie zustimmen oder ablehnen. Über den Button „Details anzeigen“ können Sie auswählen, welche optionalen Cookies Sie zulassen oder ablehnen wollen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit in ihren Einstellungen ändern oder zurückziehen.
Weitere Informationen zu den technischen und optionalen Cookies erhalten Sie auch in unserer Datenschutzinformation und im Impressum.