Kündigung trotz Kündigungsverzicht?

(DAV). Arbeitgeber, die auf ihr Kündigungsrecht verzichten, können dieses nicht ohne weiteres wieder aufnehmen. Eine Gerichtsentscheidung stärkt die Position der Arbeitnehmer. Was bedeutet es, wenn der Arbeitgeber einmal auf sein Recht zur Kündigung verzichtet hat?


Das Landesarbeitsgericht Hannover beschäftigte sich am 27. Juni 2023 (AZ: 10 Sa 762/22) mit dem Verzicht auf das Kündigungsrecht durch den Arbeitgeber. Eine Kündigung nach einem solchen Verzicht ist unwirksam, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Entscheidung.


Kirchenmusiker und der Wunsch nach Kindern

Im Kern des Falls stand ein Domkantor, der mit seinem Ehemann den Kinderwunsch durch Leihmutterschaft erfüllen wollte. Nachdem dieser Plan intern kommuniziert wurde, verzichtete der Arbeitgeber zunächst auf disziplinarische Maßnahmen, also auch auf die Möglichkeit einer Kündigung.

Später kündigte der Arbeitgeber dennoch das Arbeitsverhältnis, als der Domkantor seine Pläne revidierte.


Verzicht auf Kündigungsrecht bindet den Arbeitgeber

Das Landesarbeitsgericht in Hannover stellte fest, dass der Arbeitgeber durch die Erklärung, es würden keine "dienstrechtlichen Konsequenzen" gezogen, rechtlich an seinen Verzicht auf das Kündigungsrecht gebunden ist. Dies hatte zur Folge, dass die spätere Kündigung nicht mehr wirksam war.


Quelle:
www.dav-arbeitsrecht.de

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