Betriebsratsschulung im Arbeitsrecht: Arbeitgeber trägt die Kosten
Köln /Berlin (DAV) Die Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gehören zum Grundwissen für Betriebsräte. Die Kosten für eine entsprechende Schulung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber daher tragen. Über diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Januar 2008 (AZ: 14 Ta BV 44/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Betriebsrat eines großen Unternehmens hatte beschlossen, seinen Vorsitzenden an einem Seminar „Strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit“ teilnehmen zu lassen. Die Freistellung für das Seminar und die Übernahme der Seminarkosten lehnte das Unternehmen jedoch ab: Das Thema des Seminars sei zwar nützlich, für die Tätigkeit als Betriebsrat jedoch nicht erforderlich.
Der Betriebsrat argumentierte, dass die meisten Mitglieder kaum Rechtskenntnisse hätten, es jedoch eine Reihe strafrechtlicher Aspekte gäbe, die für seine tägliche Arbeit wichtig seien. Darüber hinaus müsse er häufig auch Journalisten Rede und Antwort stehen. Hier entstehe oft Unsicherheit, was gesagt werden dürfe.
Die Richter sahen das ähnlich. Inhalt des Seminars seien Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieses Gesetz bilde die Grundlage für das Handeln der Betriebsräte. Kenntnisse über diese Rechtsgrundlage gehörten daher zum Basiswissen. Insbesondere nannten die Richter die Regelung des Gesetzes, die die Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates untersagt – wie zum Beispiel durch mehr Urlaubstage, eine verbilligte Werkswohnung oder Personalrabatte. Die Grenzziehung zwischen erlaubter Behandlung und verbotener Begünstigung sei schwierig, umso wichtiger sei es, dass die handelnden Betriebsräte Gesetze und Rechtsprechung gut kennen würden.
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Pressemitteilung vom 08.04.2009